Ferienvillenvermittlung in Jávea   


   
Auftragsbedingungen 

Rücktritt von der Reise 

Vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit von der Reise zurücktreten. Der pauschalisierte Anspruch des Vermieters auf Entschädigung (= Rücktrittskosten) beträgt: 

  • Bis 40 Tage vor Mietbeginn 35 % des Mietpreises.
  • Innerhalb von 40 Tagen vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises (wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung)

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, wobei er dem Vermieter jedoch einen entsprechenden Ersatzmieter vermittelt, so fallen keine Rücktrittskosten an. 


Schlüsselübergabe, An - / Abreise 

Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort in Jávea durch Ruth Stadler. 

Mietbeginn ist am Anreisetag ab 16.00 Uhr, 
Mietende am Abreisetag ist 10.00 Uhr.
 

 


Haftung 

Der Vermieter haftet in keinem Fall für Verletzungen oder Schäden am Eigentum des Mieters oder dessen Mitbenutzern. Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus/Appartement in einem sauberen Zustand zu hinterlassen, wobei er für alle Schäden haftet, die er oder die Ihn begleitenden Personen verursacht haben. Im Gegenzug haftet der Vermieter für die gemachten Angaben zu den Ferienhäusern.